1 Mit welchen Kosten muss man bei einer Warenbestellung im Ausland in der Regel rechnen?

Neben dem Kaufpreis und den Versand­kosten müssen meist auch Zollabgaben ­sowie die Kosten für die Zollanmeldung ­bezahlt werden. Ausserdem können Mehrwertsteuern anfallen.

2 Was ist eine Zollabgabe?

Zölle sind eine Bundessteuer auf ­Waren, die in die Schweiz importiert ­werden. Die Höhe der Abgabe ist abhängig vom Gewicht der Ware inklusive Verpackung.

3 Wann kommt zu den Zollgebühren noch eine Mehrwertsteuer?

Waren aus der EU, die dem normalen Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent unterliegen, sind bis zu einem Betrag von 65 Franken mehrwertsteuerfrei. Beim reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent, der etwa für Bücher gilt, ist bis zu einem Betrag von 200 Franken keine Mehrwertsteuer geschuldet. 

4 Wer stellt die Zollabgaben und ­die Mehrwertsteuer in Rechnung?

In der Regel das Transportunternehmen. Es übernimmt die Zollanmeldung und schiesst Zollabgaben und Mehrwertsteuer vor.

5 Werden die Verzollungskosten für die Berechnung der Mehrwertsteuer berücksichtigt?

Ja. Kaufpreis und Versandkosten sowie ­Zollabgaben werden für die Berechnung der Mehrwertsteuer zusammengerechnet. 

6 Müssen auch Geschenke aus dem ­Ausland verzollt werden?

Ja, sofern es sich um Alkohol oder Tabak handelt oder das Geschenk einen Wert von mehr als 100 Franken hat. Geschenke müssen auf der Verpackung als solche ­gekennzeichnet werden.

7 Werden Zollabgaben und ­Mehrwertsteuer rückerstattet, wenn man ein Paket an den Verkäufer ­retourniert?

Nein. Man muss dazu bei der Zollbehörde ein Rückerstattungsverfahren einleiten. Vom Rückerstattungsbetrag wird eine ­Gebühr abgezogen. Sie beträgt 5 Prozent des Erstattungsbetrags, mindestens 30 Franken und höchstens 500 Franken.

8 Was passiert, wenn die Zollbehörde einen Verdacht hat, dass die Marke ­einer Ware gefälscht sein könnte?

Die Zollbehörde kann dann Sendungen während 10 Tagen zurückbehalten. Die Behörde darf sie aber nicht vernichten. Sie muss die Ware dem Besitzer wieder herausgeben, wenn der Inhaber der Markenrechte in dieser Frist keine Klage gegen den Besitzer einreicht.

9 Kann man sich gegen eine zu hohe Zollgebühr wehren?

Ja. Für eine Beschwerde hat man 60 Tage Zeit. Sie muss einen Antrag und eine ­Begründung enthalten. Aber Achtung: Auch wenn eine Beschwerde gutgeheissen wird, fallen Gebühren von mindestens 30 Franken an.

10 Lohnt sich eine Lieferung an eine Adresse im Ausland?

Ja, sofern man in Grenznähe lebt und die Ware im Ausland ohne grossen Aufwand abholen kann. Der Vorteil: Die Mitnahme von Waren über die Grenze bis zu einem Warenwert von bis zu 300 Franken ist abgabenfrei.