1 Welche Kosten können in einem ­Zivilprozess anfallen?

Die Kosten des Gerichts, die eigenen ­Anwaltskosten sowie eine Entschädigung an die Gegenpartei, falls man unterliegt.  

2 Wie hoch sind die Gerichtsgebühren? 

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab – in erster Linie von der Höhe des Streitwertes, etwa der eingeklagten Geldfor­derung. Dazu kommt der Zeitaufwand des ­Gerichts. Jeder Kanton legt einen Rahmen für die Berechnung der Gerichts­gebühren fest. Deshalb sind die Kosten in der Schweiz sehr unterschiedlich. Innerhalb des Gebührenrahmens entscheiden die Gerichte, wie hoch die Kosten im konkreten Fall sind. 

3 Gilt das auch für die Entschädigungen, welche die unterliegende Partei der anderen zahlen muss? 

Ja, auch diese sind kantonal unterschiedlich. Und auch sie werden im konkreten Fall vom Gericht festgelegt. Im Idealfall decken sie die Anwaltsrechnung der obsiegenden Partei, sodass diese unter dem Strich keine Anwaltskosten hat. 

4 Wie können Gerichtskosten reduziert werden?

Verschiedene Kantone gewähren beim ­Verzicht auf die Urteilsbegründung eine ­Reduktion der Gerichtsgebühren – oft im Umfang eines Drittels oder der Hälfte. Die Kosten sind auch tiefer, wenn das Verfahren ohne Urteil durch einen Vergleich oder ­einen Rückzug der Klage beendet wird. 

5 Zu welchem Zeitpunkt werden die Gerichtskosten eingefordert?

Die definitiven Kosten werden erst im Urteil festgelegt. Die Gerichte können aber von der klagenden Partei einen Vorschuss bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten verlangen. Das ist heute die Regel. 

6  Wer muss schlussendlich zahlen?

Grundsätzlich muss die unterliegende ­Partei die Verfahrenskosten zahlen. ­Gewinnt oder verliert keine Partei vollumfänglich, werden die Kosten gemäss dem Ausgang des Verfahrens auf die Parteien verteilt. In familienrechtlichen Verfahren werden die Gerichtskosten nach Ermessen des Richters aufgeteilt.

7 Kann man sich mit einer ­Rechtsschutzversicherung gegen ­Gerichtskosten absichern?

Teilweise. Es kommt darauf an, ob der ­konkrete Streitfall von der Versicherung ­gedeckt ist. Nicht versichert sind in der Regel etwa familienrechtliche und erb­rechtliche Prozesse. 

8 Was kann man tun, wenn kein Geld für einen Prozess zur ­Verfügung steht?

Wer nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung. Das Rechtsbegehren darf aber nicht chancenlos sein.

9 Welche Kosten deckt die ­unentgeltliche Prozessführung?

Sie befreit von den Gerichtskosten. Ist man auf einen Anwalt angewiesen, kann das ­Gericht zusätzlich einen unentgeltlichen Rechtsbeistand stellen. Verliert man den Prozess, muss man aber trotzdem eine Entschädigung an die Gegenpartei zahlen. Und wer später zu Vermögen kommt, muss dem Staat die vorläufig erlassenen Gerichts- und Anwaltskosten zurückzahlen. Dieses Recht auf Rückforderung erlischt in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens. 

10 In welchen Prozessen fallen keine Gerichtskosten an?

Etwa bei Streitigkeiten nach dem Gleich­stellungsgesetz oder bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken. Bei Mietstreitigkeiten ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.