1 Was dürfen Wohnungsbesitzer den Mietern als Nebenkosten belasten?

Nur jene Kosten, die mit der Be­nützung der Wohnung zusammenhängen – etwa für ­Hei­zung, Strom oder die Treppenhaus­reinigung. 

2 Dürfen alle Nebenkosten separat zum Mietzins abgerechnet werden? 

Nein. Mieter müssen nur jene Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich aufgezählt  sind. Die einzelnen Neben­kostenpositionen müssen klar bezeichnet werden. Formulierungen wie «Alle Nebenkosten sind vom Mieter zu tragen» genügen nicht. Ohne besondere Nennung sind sämtliche anfallenden Nebenkosten im Nettomietzins inbegriffen.

3 Welche Kosten ­gehören nicht in eine Nebenkosten­abrechnung?

Unterhaltskosten sind keine Nebenkosten – selbst dann nicht, wenn sie im Mietvertrag aufgeführt worden sind. Denn Unterhaltskosten sind mit dem Mietzins abgegolten. Unzulässige Nebenkosten wären etwa auch Steuern, Gebäudeversicherungsprämien oder Kosten für Ersatzanschaffungen, zum Beispiel eine neue Waschmaschine.

4 Dürfen Vermieter Verwaltungskosten verlangen, wenn diese im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt sind?

Ja. Solche Kosten dürfen nach Aufwand oder im Rahmen der ortsüblichen Ansätze abgerechnet werden. Oft wird ein fester Prozentsatz von rund 3 Prozent der Nebenkosten in Rechnung gestellt.

5 Wie müssen die Nebenkosten in einem Mehrfamilienhaus aufgeteilt werden?

Sind Zähler pro Wohnung vorhanden, muss jede Mietpartei für ihre tatsächlichen ­Kosten aufkommen. Andernfalls muss der Vermieter die Kosten nach einem plau­siblen Schlüssel verteilen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.

6 Wie kann der Mieter die Neben­kostenrechnung überprüfen?

Er kann Einsicht in alle Belege verlangen. Die Einsicht hat nach Voranmeldung zu ­Bürozeiten am Geschäfts- oder Wohnsitz des Vermieters stattzufinden. Der Mieter darf auch auf eigene Kosten Kopien an­fertigen. Er hat aber keinen Anspruch da­rauf, dass ihm Kopien zugestellt werden.

7 Wie oft müssen Vermieter eine ­Nebenkostenabrechnung erstellen?

Leisten die Mieter jeden Monat eine Akontozahlung, müssen die Vermieter mindestens einmal pro Jahr eine Abrechnung erstellen.

8 Was können Mieter unternehmen, wenn Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellen?

Sie können sich an die Mietschlichtungs­behörde wenden und verlangen, dass der Vermieter zu verpflichten sei, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Oder sie können die geleisteten Akontozahlungen zurückfordern.

9 Müssen Vermieter beim Auszug eines Mieters innerhalb einer Abrechnungsperiode sofort eine Abrechnung erstellen?

Nein. Nach einem Wohnungswechsel kann der Vermieter die Abrechnung erst nach Ablauf der normalen Abrechnungsperiode zustellen.

10 Wie werden die Nebenkosten ab­gerechnet, wenn ein Mieter innerhalb einer Abrechnungsperiode auszieht?

Der ausziehende Mieter hat nur für jene ­Nebenkosten aufzukommen, die während seiner Mietdauer anfielen. Werden die Energiekosten nicht pro Wohnung erfasst, ist zu berücksichtigen, dass der Energieverbrauch in Wintermonaten viel höher ist als im Sommer. Dazu gibt es spezielle ­Tabellen mit prozentualen Durchschnittswerten (Mietrecht.ch } Heiz-/Nebenkosten ! Heizkostenverteilung).