1 Gibt es eine gesetzliche Pflicht, ­Rechnungen und andere Dokumente aufzubewahren?

Nein. Doch bei vielen Papieren ist es zweckmässig, sie eine Zeitlang zu behalten. Mit ­einer Quittung kann man zum Beispiel im Streitfall beweisen, dass eine Rechnung ­bezahlt ist. Es kann auch sein, dass das Steueramt bei Abzügen Belege sehen will.

2 Reicht es, wenn man die Dokumente scannt und auf der Festplatte des Computers ­aufbewahrt?

Nein. Verträge, Arbeitszeugnisse und Zahlungsbelege sollte man im Original aufbewahren. In gerichtlichen Verfahren ist die Beweiskraft von Originalen deutlich höher, in Betreibungsverfahren kommt man mit ihnen schneller zum Ziel.

3 Wie lange sollte man Rechnungs­belege behalten?

Am besten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist. Diese ist je nach Vertrag unterschiedlich. Mietzinse, Telefonrechnungen, ­Alimente sowie Rechnungen von Hand­werkern, Ärzten und Anwälten verjähren nach fünf Jahren, andere Forderungen wie etwa Darlehen oder Rechnungen für ­Weiterbildungen erst nach zehn Jahren. Deshalb sollte man zur Sicherheit alle ­Quittungen mindestens zehn Jahre lang ­aufbewahren.

4 Wann kann man Garantiedokumente für gekaufte Geräte wegwerfen?

Nach Ablauf der Garantiefrist. Sie beträgt bei Waren grundsätzlich zwei Jahre, ausser der Verkäufer gewährt eine längere Frist.

5 Sind Arztrechnungen und medizinische Befunde aufzubewahren?

Das ist von Vorteil. Wer etwa eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse oder eine Lebensversicherung abschliessen möchte, muss der Versicherung oft die ärztlichen Behandlungen der letzten Jahre auflisten. Das geht leichter, wenn man die ­Unterlagen aufbewahrt hat. Röntgenbilder sollte man nie wegwerfen, sie können bei einem späteren Arztbesuch nützlich sein.

6 Wie lange soll man einen Mietvertrag nach dem Auszug behalten?

Mindestens bis zur Rückgabe des Mietzinsdepots.

7 Wie lange sollte man Quittungen für ­teure Gegenstände behalten?

Unbeschränkt. Die Belege sind allenfalls ­nötig, um nach einem Brand oder Diebstahl gegenüber der Hausratversicherung den Wert des zerstörten Hausrats nachweisen zu können.

8 Soll man Rechnungen für ­Investitionen an Haus oder Wohnung aufbewahren?

Ja, ebenfalls unbeschränkt. Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, muss eine Grundstückgewinnsteuer zahlen. Wertvermehrende Investitionen seit dem ­Erwerb der Liegenschaft kann man dann abziehen – egal, wann die Investitionen ­getätigt wurden.

9 Wann kann man die Steuererklärung mit den Beilagen vernichten?

Vorsichtshalber erst zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode. So lange können Steuerbehörden ein Nachsteuerverfahren ein­leiten – etwa bei Verdacht auf Steuerhinter­ziehung.

10 Welche Unterlagen soll man bei ­einer Heirat aufbewahren?

Alle Dokumente über das Eigentum unddie Bankkonten zum Zeitpunkt der Heirat sowie Belege für während der Ehe erhaltene Schenkungen und Erbschaften. So kann man im Fall einer Scheidung seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Heirat belegen. Das ist wichtig für die Aufteilung des Vermögens bei Auflösung der Ehe.