1 Was sind Allgemeine ­Geschäftsbedingungen (AGB)?

Es handelt es sich um vorgedruckte ­Vertragsbestimmungen, welche die stärkere Vertragspartei der andern aufzwingen will. Also Hersteller, Händler und Dienstleister den Konsumentinnen und Konsumenten. Oft werden AGB in schwer lesbarer, kleiner Schrift und sprachlich kompliziert for­muliert. Dies mit dem Ziel, dass sie nicht ­gelesen und nicht verstanden werden.  

2 Werden solche AGB trotzdem ­Vertragsbestandteil, auch wenn sie nicht gelesen wurden?

Ja. Das Gesetz sagt dazu nichts. Die Ge­richte verlangen nur, dass der Herausgeber der AGB den Kunden noch vor Vertrags­abschluss auf das Kleingedruckte hinweist. Der Kunde muss die AGB auch einsehen können. Ob er das Kleingedruckte dann auch tatsächlich liest, spielt keine Rolle.  

3 Sind AGB immer gültig? 

Nein, unlautere Bestimmungen sind ungültig. Unlauter sind sie laut Gesetz, wenn sie die Konsumenten stark benach­teiligen. Oder wenn sie gegen zwingendes Recht verstossen. 

4 Gibt es sonst keinen Schutz gegen einseitige AGB?

Doch, das Bundesgericht erklärt auch ­Klauseln für unverbindlich, die völlig ­ungewöhnlich sind. Ausnahme: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Unklare Formulierungen werden im Zweifel zulasten des Verfassers ausgelegt.

5 Sind die auf der Internetseite eines Unternehmens aufgeschalteten AGB rechtswirksam?

Eine blosse Publikation der AGB auf der ­Internetseite genügt nicht. Der Konsument muss die AGB zur Kenntnis nehmen können und ausdrücklich akzeptieren, ­damit sie Vertragsbestandteil werden.  

6 Sind AGB auf der Rückseite eines ­Kassenzettels verbindlich?

Nein. Denn Kassenzettel oder Quittungen werden den Kon­sumenten erst nach der Zahlung und nach dem Vertragsabschluss ausgehändigt. Sie sind daher nicht ­Vertragsbestandteil. 

7 Gelten auf der Rückseite eines ­Vertrags aufgedruckte AGB?

Nur wenn im Vertrag ausdrücklich und gut sichtbar auf die Rückseite hingewiesen wurde.

8 Worauf sollte man bei AGB ­besonders achten?

Bei Kaufverträgen sind ­insbesondere die Liefer­bedingungen und die Garantieleistungen zu beachten. Und bei Versicherungen sind etwa die Bestimmungen zu Leistungen und Leistungsausschlüssen wichtig.   

9 Wie kann man sich gegen unfaire AGB wehren?

Vor Vertragsabschluss sollte man über die AGB verhandeln. Passagen, die man nicht akzeptieren will, sollte man streichen. Und wenn das nicht akzeptiert wird, keinen Vertrag abschliessen.

10 Wer muss im Streitfall ­beweisen, dass die AGB ­Vertragsbestandteil sind?

Diejenige Partei, die sich auf die Gültigkeit der AGB beruft – also in der Regel die Händler, die Hersteller und die Dienst­leister. Sind die AGB nicht Vertrags­bestandteil, gilt das Gesetz.