Nein. Sie müssten mindestens ein Jahr lang in dem Land wohnen, in dem Sie die Autoprüfung machen – und das auch be­legen können. Je nach Land, in dem Sie den Fahrausweis machen, wird der Schweizer Ausweis zudem erst nach einer Kontrollfahrt ausgestellt. Von dieser Auflage ­befreit sind Ausweise, die in EU- und ­Efta-Ländern erworben wurden, sowie in Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko, Mo­naco, Neu­seeland, San Marino, Singapur, Südkorea, Taiwan, Tunesien und in den USA.