Eine nur faktische Trennung genügt nicht zur Aufhebung der sogenannten Plafonierung. Diese Obergrenze der Rente wird erst wieder aufgehoben, wenn die Ehe geschieden oder gerichtlich getrennt wird. Damit Sie und Ihr Mann Ihre ungekürzten AHV-Renten erhalten, muss also Ihr gemeinsamer Haushalt durch das Gericht ­aufgehoben werden. Plafonierung ­bedeutet: Die an Ehepaare ausbezahlten Renten ­dürfen zusammen den Totalbetrag von 150 Prozent der maximalen Altersrente nicht überschreiten. Das sind zurzeit 3555 Franken pro Monat.