Sie müssen als Nächstes beim Betreibungsamt das Begehren um Fortsetzung der Betreibung stellen. Das ist frühestens 20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls möglich, spätestens aber ein Jahr danach. Verpassen Sie diese Jahresfrist, müssten Sie erneut eine Betreibung einleiten.