Die Entschädigung für eine Überstunde ­berechnet sich anhand des Lohns zum Zeitpunkt, als die Überstunden geleistet wurden. Teilen Sie Ihr jeweiliges Monatsgehalt – ohne Kinderzulagen – durch 21,75 (durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Monat). Teilen Sie dann das Resultat durch die vereinbarten täglichen Arbeitsstunden, rechnen Sie weitere 25 Prozent dazu und addieren Sie zusätzlich 8,33 Prozent des Monatsgehalts, wenn Sie Anspruch auf ­einen 13. Monatslohn haben. Den Zuschlag von 25 Prozent hätten Sie nur dann nicht zugut, wenn er im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden wäre.