In diesem Fall sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, es aber zu keiner Einigung gekommen wäre. Der Friedensrichter hat folgende Möglichkeiten:

  • Er kann dem Kläger die Klagebewilligung erteilen. Dieser kann dann innert drei ­Monaten beim Gericht eine Klage ­einreichen.
  • Bei einem Streitwert bis 5000 Franken kann der Friedensrichter einen Urteils­vorschlag machen. Ein solcher wird zu ­einem rechtskräftigen Entscheid, wenn ihn weder die eine noch die andere Partei innert 20 Tagen ablehnt.
  • Beträgt der Streitwert nicht mehr als 2000 Franken, kann der Friedensrichter ­einen Entscheid fällen – unter der ­Voraussetzung, dass der Kläger dies ­beantragt.