Nein. Ihre Pensionskassenrente wird weiterhin ausgezahlt. Wenn Sie nach einer vorzeitigen Pensionierung wieder eine versicherte unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, äufnet die Pensionskasse Ihrens neuen Arbeitgebers ein zweites Altersguthaben. Sobald Sie sich definitiv aus dem Erwerbsleben zurückziehen, werden Sie von der neuen Pensionskasse eine zweite Rente erhalten.