Ja. Mit Ihrer vorzeitigen Pensionierung beim letzten Arbeitgeber ändert sich an den Altersleistungen dieser Pensionskasse nichts mehr. Treten Sie eine neue Stelle an, unterstehen Sie aber bis zum Alter 64 (Frauen) oder 65 (Männer) ­immer noch dem Pensionskassen-Obligatorium. Deshalb äufnen Sie bei der Pensionskasse Ihres künftigen Arbeitgebers ein ­neues Altersguthaben und sind weiterhin gegen Invalidität versichert.