Nein. Die Mitgliedschaft in einem Verein endet mit dem Tod. Sie ist nicht vererblich – ausser die Statuten sehen dies ausdrücklich vor. Der Mitgliederbeitrag ist nur für die effektive Dauer der Mitgliedschaft geschuldet. Steht nichts anderes in den Statuten, muss der Verein den bereits bezahlten Beitrag ihres Vaters anteilsmässig zurückzahlen.