Nein. In diesem Fall muss der Betrieb die im Arbeitsvertrag versprochenen Leistungen selbst erbringen. Er muss also den Lohn in dem Umfang überweisen, wie die Versicherung Taggelder bezahlt hätte. Die  meisten Krankentaggeldpolicen ­sichern eine Lohnfortzahlung von 80 Prozent des versicherten Verdienstes für 720  oder 730  Tage innerhalb eines Zeit­raumes von 900 Tagen zu.