Nein. Sie können dem Freund das Auto als Vermächtnis zusprechen. Das bedeutet, dass nach Ihrem Tod die Erben, also die Kinder, das Auto dem Freund herausgeben müssen. Der Empfänger eines Vermächtnisses ist nicht Teil der Erbengemeinschaft und deshalb an der Erbteilung nicht beteiligt. Er hat aber einen Anspruch gegenüber der Erbengemeinschaft auf die ihm zu­gesprochene Sache. Ein Vermächtnis ist ­immer an die begünstigte Person gebunden: Stirbt der Begünstigte, kommen seine Erben nur dann zum Zug, wenn dies in der letztwilligen Verfügung ausdrücklich angeordnet wurde. Die Unterscheidung zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung ist oft nicht einfach. Daher sollten Sie die Zuwendung im Testament am besten ausdrücklich als Vermächtnis bezeichnen.