Ja, sofern die Wohnung einen erheblichen Mehrwert aufweist, der Vermieter dem ­Verlegen des Parkettbodens schriftlich ­zustimmte und nichts anderes abgemacht wurde. Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung Ihrer Investitionskosten und der Altersentwertung festzulegen. Teilen Sie dem Vermieter noch vor Beendigung des Mietverhältnisses mit, dass Sie eine Entschädigung für den Mehrwert verlangen.