Nein. Dafür besteht keine rechtliche Grundlage. Sollte Ihr Ex-Mann seinen ­Unterhaltspflichten wieder einmal nicht nachkommen, können Sie ihn betreiben. Dazu müssen Sie nur ein Formular des ­Betreibungsamtes ausfüllen. Erhebt Ihr Ex-Mann Rechtsvorschlag, können Sie ­gestützt auf das Scheidungsurteil beim ­Gericht die Rechtsöffnung verlangen. 

Auch dafür gibt es ein Formular. Erteilt das ­Gericht die Rechtsöffnung, können Sie beim Betreibungsamt die Fortsetzung der ­Betreibung beantragen. Danach pfändet das Betreibungsamt allfälliges Vermögen oder den Lohn des Ex-Manns.