Nein. Der Import von gefälschter Ware ist zwar verboten – auch wenn sie nur für den privaten Gebrauch gedacht ist. Die Ent­schädigungsforderung des Uhrenverbands ­müssen Sie aber nicht bezahlen. Der Markeninhaber kann für eine Markenschutzverletzung nur dann Schadenersatz verlangen, wenn die Einfuhr gefälschter Ware ihn finanziell geschädigt hat. Das ­dürfte der Verband kaum nachweisen können. Der Zoll darf mutmasslich gefälschte Ware übrigens nur vorübergehend ein­ziehen. Er darf die Ware nicht ohne Ihr Einverständnis vernichten. Er muss Ihnen die Uhr wieder herausgeben, wenn der Markeninhaber nicht innert 10 Tagen eine Klage gegen Sie anstrengt.