Ihre Ex-Frau hat nur dann Anspruch auf mehr Unterhalt, wenn die Scheidung weniger als fünf Jahre zurückliegt. Zudem muss im Urteil stehen, dass die Alimente ihren gebührenden Unterhalt nicht decken. Anders wäre es, falls das Urteil ausdrücklich vorsieht, dass und in welchem Mass sich die Unterhaltsbeiträge erhöhen, wenn Sie mehr verdienen.