Ja. Gemäss Gesetz müssen Arbeitslose jede zumutbare Arbeit unverzüglich annehmen. Sonst erhält man vorübergehend keine ­Taggelder mehr. Gemäss Gerichtspraxis gilt ein Arbeitsweg von bis zu vier Stunden für Hin- und Rückreise als zumutbar. Mass­gebend ist der Zeitaufwand von Tür zu Tür mit dem öffentlichen Verkehr.