Nein. Der Vermieter kann nur eine Entschädigung für Schäden verlangen, die im Protokoll aufgeführt sind. Wenn er bei der Wohnungsübergabe etwas übersehen hat, muss er die Reparatur selbst bezahlen. Ausnahme: Mängel, die bei einer gewöhnlichen Besichtigung nicht erkennbar sind, können dem Mieter auch noch später mitgeteilt werden. Dies muss sofort nach deren Entdeckung geschehen. Der schlechte ­Zustand eines Wandanstrichs ist aber kein versteckter Mangel: Er hätte dem Vermieter schon bei der Wohnungsübergabe auffallen müssen.