Ja. Der Geschädigte hat zwar grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Wiederherstellung seines Wagens. Der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten geht aber nicht über den Wert des Autos zum Zeitpunkt des Unfalls hinaus. Übersteigen die Instandstellungskosten diesen Zeitwert, spricht man von einem Totalschaden. In einem solchen Fall muss die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers lediglich den Zeitwert zahlen. Das ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Autos auf den Tisch legen müssten. Ausnahmen gibt es bei exklusiven oder raren Fahrzeugen. Um den Zeitwert zu bestimmen, richten sich die Versicherungsgesellschaften oft nach dem Eurotax-Tarif. Die Eurotax-Bewertung des aktuellen Fahrzeugwerts lässt sich im Internet auf www.eurotax.ch feststellen. Die Abfrage kostet 11 Franken.