Ja. Laut Gesetz müssen Arbeitslose auch Stellen ausserhalb ihres bisherigen ­Berufs­- felds ­suchen. Und sie müssen jede zumut­bare ­­Arbeit annehmen – sonst erhalten sie vor­übergehend kein Arbeitslosengeld mehr. Unter 30-Jährige müssen in der Regel schon ab Beginn der Arbeitslosigkeit Stellen aus­serhalb ihres bisherigen Tätigkeitsbereichs an­­­neh­men. Älteren Arbeitslosen dagegen ist es ­zumindest zu Beginn erlaubt, sich nur in ­ihrem bisherigen Tätigkeits­­feld umzusehen. Voraussetzung: Es ­müssen entsprechende Stellenangebote vorhanden sein. Später müssen sich aber auch über 30-jährige ­Arbeitslose auf berufsfremde Stellen be­werben, wenn sie in ihrem ­angestammten Beruf nichts finden.