Ja. Sie sollten der Krankenkasse sofort per eingeschriebenem Brief mitteilen, dass Sie den Gesundheitsfragebogen versehentlich falsch ausfüllten. Die Kasse wird Sie dann entweder nachträglich ablehnen, einen Gesundheitsvorbehalt anbringen oder Sie ohne Vorbehalt versichern. Falschangaben im Gesundheitsfragebogen lohnen sich nicht: Wenn die Krankenkasse davon erfährt, darf sie den Vertrag auflösen. Die bis zur Kündigung bezahlten Prämien sind verloren. Und die Kasse kann das Geld zurückverlangen, das sie für einen früheren Schadenfall auszahlte – allerdings nur, wenn ein klarer ­Zusammenhang mit der nicht deklarierten Gesundheitseinschränkung besteht.