Nein. Ihre Ex-Frau muss die Kinder bei Ihnen abholen und wieder zurückbringen. Und da der besuchsberechtigte Elternteil sämtliche Kosten tragen muss, die ihm durch die Ausübung des Besuchsrechts entstehen, gehen auch allfällige Fahrtkosten zulasten Ihrer Ex-Frau. Das gilt immer dann, wenn im Scheidungsurteil keine andere Regelung erfolgte.