Nein. Die Grundversicherung zahlt zwar ­lediglich 50 Prozent der Kosten von ­medizinisch notwendigen Krankentransporten und maximal 500 Franken pro Jahr. Das gilt aber nur für die eigentlichen Transport­kosten. Die Kosten für die während des Transports anfallenden Unter­suchungs- und Behandlungsmassnahmen muss die Krankenkasse separat vergüten. An den Kosten für die ärztlichen Leistungen müssen Sie sich lediglich mit Franchise und Selbstbehalt beteiligen.