Nein. Ihr Mieter beschädigte die Wohnung vorsätzlich und erheblich. In solchen Fällen ist eine Kündigung per sofort möglich. Sie können den Vertrag also ohne vorgängige schriftliche Abmahnung und ohne Ein­haltung der Kündigungsfrist auflösen. Nach einer Kündigung wegen schwerer Vertragsverletzung ist eine Mieterstreckung aus­geschlossen. Ausserdem muss Ihr Mieter für den Schaden aufkommen.