Nein. Sie können auch die vermietete ­Wohnung verkaufen. Das Mietverhältnis läuft dann mit dem neuen Eigentümerr weiter. Doch aufgepasst: Kann der neue ­Eigentümer dringenden Eigenbedarf für sich selber oder für nahe Angehörige geltend machen, ist er nicht an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -ter­mine oder eine allfällige Kündigungssperrfrist gebunden. Er könnte Ihrem ­Mieter in diesem Fall nach dem Kauf der Wohnung unter Einhaltung einer drei­monatigen Kündigungsfrist auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Dieser könnte dann bei der Schlichtungs­behörde eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen und ­allenfalls Schaden­ersatz von Ihnen verlangen.