Nein. Schuldner eines Verlustscheins ­müssen weder Zinsen noch andere Kosten zahlen. Sie schulden nur den auf dem Verlustschein aufgeführten Betrag. Tipp: Am besten begleichen Sie die offene ­Forderung direkt beim Betreibungsamt, das den Verlustschein ausstellte. Anschlies­­send wird der Verlustschein im Verlust­schein­register gelöscht. Auf Verlangen erhalten Sie eine Bescheinigung der ­Löschung.