Nein. Als Mitglied der obligatorischen Feuerwehr waren Sie zum Einsatz ­verpflichtet. Angestellte haben laut Gesetz Anspruch auf Lohn, wenn sie während der Arbeitszeit eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Die verpasste Arbeitszeit müssen sie auch nicht nachholen. Einzige Vor­aussetzung: Der Arbeitsvertrag muss mehr als drei Monate gedauert haben oder auf mehr als drei Monate befristet sein.