Nein. Das Haus gehört zu Ihrem Eigengut, weil Sie es schon bei der Heirat besassen. Deshalb hat Ihre Frau keinen Anspruch darauf – auch nicht auf den Mehrwert. ­Anders wäre es, wenn Sie beispielsweise während der Dauer der Ehe Geld, das aus Ihrem Einkommen stammt, ins Haus ­investiert hätten.