Ja. Mieter haben ein Einsichtsrecht bezüglich sämtlicher Belege über Nebenkosten, die sie ganz oder teilweise zahlen müssen. Das Einsichtsrecht umfasst auch den Hauswartungsvertrag und das Pflichtenheft des Hauswarts. Die Belege können Sie im Büro der Verwaltung anschauen. Oder einfacher: Schreiben Sie der Verwaltung, sie solle ­Ihnen eine Kopie senden.