Nein. Das Gericht muss Ihren Entscheid, die Ehe aufzulösen, akzeptieren. Es hört an der Verhandlung aber die Ehegatten sowohl gemeinsam als auch getrennt an. So will es überprüfen, ob die Scheidung wirklich auf freiem Willen beruht. Stellt sich bei der gerichtlichen Anhörung heraus, dass ein Ehegatte Druck auf den anderen ausübt, kann es das Scheidungsbegehren abweisen.