Ja. Da Sie keine Nachkommen haben und Ihre Eltern nicht mehr leben, sind Ihre ­Geschwister zwar laut Gesetz erbberechtigt. Konkret: Beim Tod des zuerst Versterbenden erhält der hinterbliebene Ehegatte laut Gesetz nur drei Viertel der Erbschaft, ein Viertel geht an die Geschwister und die ­Kinder von allenfalls bereits verstorbenen Brüdern und Schwestern des Erblassers. Stirbt auch der zweite Ehegatte, sind dessen Geschwister beziehungsweise Nichten und Neffen die einzigen ­gesetzlichen Erben. Das gilt jedoch nur, wenn Sie kein Testament oder keinen Erbvertrag verfassen. Denn Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Per Testament oder ­Erbvertrag können Sie und Ihre Frau beispielsweise den Ehegatten als Alleinerben einsetzen. Für den Fall, dass Sie gleichzeitig mit oder nach dem Ehegatten versterben, können Sie nach Belieben über Ihren Nachlass verfügen.