Ja. Grundsätzlich kann jedes einzelne ­Mitglied der Erbengemeinschaft jederzeit eine gerichtliche Teilung verlangen. Es ­können aber auch mehrere Erben gemeinsam beim Gericht klagen. Sie können die Erbteilungsklage also zusammen mit Ihrer Schwester einreichen. Wichtig: Bei einer Teilungsklage müssen alle Erben entweder als Kläger oder Beklagte einbezogen ­werden. Zuständig ist das Gericht am ­letzten Wohnsitz der Verstorbenen.