Ja. Auch Minderjährige können betrieben werden. Der Zahlungsbefehl wird aber den Eltern zugestellt. Sie ver­walten ein allfälliges Vermögen des Kindes. Wird Ihr Sohn betrieben, können Sie Rechtsvorschlag erheben. Damit wird die Betreibung gestoppt. Das Inkassobüro müsste dann vor Gericht gehen und nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Das dürfte kaum möglich sein, weil Ihr Sohn minderjährig ist und ohne Ihre Zustimmung keine Verträge ­eingehen kann, die sein Taschengeld übersteigen.