Nein. Bei einem Kauf auf Abzahlung haben Kunden zwar grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag sich wegen der vereinbarten Ratenzahlungen verteuert. Das ist bei Ihrem Abzahlungsvertrag nicht der Fall. Die zwölf Teilzahlungen zusammen entsprechen dem Kaufpreis. Sie könnten in diesem Fall nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ­Ihnen der Verkäufer ausdrücklich ein ­Widerrufsrecht zugesichert hätte.