Ja. Private dürfen zwar keine Bussen ausstellen. Der Eigentümer oder Mieter eines Parkplatzes mit richterlichem Parkverbot darf aber von Falschparkierern eine ­angemessene Umtriebsentschädigung verlangen. Und er kann bei der Polizei einen Strafantrag stellen. Die Busse und Verfahrenskosten werden dann weit mehr als 50 Franken betragen. Deshalb sollten Sie die Umtriebsentschädigung zahlen.