Nein. Ein unterzeichneter Mietvertrag ist sowohl für den Vermieter als auch den ­Mieter verbindlich. Sie sind also auf das freiwillige Entgegenkommen des Vermieters an­gewiesen. Oder Sie suchen schnellst­möglich einen zumutbaren Nachmieter. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen ­Bedingungen zu übernehmen. Finden Sie einen Ersatzmieter, sind Sie von Ihren ­vertraglichen Verpflichtungen befreit. Bleibt Ihre Suche hingegen erfolglos, ­müssen Sie den Mietzins längstens bis zum erstmöglichen Kündigungstermin zahlen.