Ja. Grundsätzlich muss das Gericht bereits das Urteil genügend klar begründen. Ist ein Urteilsspruch unklar, unvollständig oder besteht ein Widerspruch zur schriftlichen Begründung, kann man vom Gericht eine Erläuterung verlangen. Das Gericht muss dann darlegen, wie das Urteil zu verstehen ist. Ein entsprechendes Gesuch ist beim Gericht einzureichen, das den Entscheid gefällt hat. Im Gesuch sind die unklaren Stellen anzugeben. Und man muss begründen, weshalb man eine Erläuterung benötigt.