Ja. Sofern Sie seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen. Allerdings nur für maximal 90 Tage. Und erst nach einer über fünfmonatigen Wartezeit von mindestens 120 Tagen. Die Wartezeit beginnt, sobald Sie sich bei der Regionalen Arbeitslosen­vermittlung anmelden. Für Hochschulabsolventen gilt als versicherter Verdienst ein Pauschalansatz von Fr. 76.50 pro Tag für unter 25-Jährige ohne Kinder, für die ­übrigen 153 Franken. Von diesem Pauschal­ansatz erhalten Sie 80 Prozent.