Ja. Sie können ohne Weiteres ein handschriftliches Testament verfassen und darin das notariell beurkundete Testament widerrufen. Möchten Sie das frühere ­Tes­tament nur ändern, müssen Sie ganz genau ­bezeichnen, welche Teile ­geändert werden sollen. Sonst besteht das Risiko, dass nicht klar ist, ob das spätere Testament das frühere ganz ersetzt oder nur ­Teile davon. ­Anders ist es bei einem ­Erbvertrag. Soll ­dieser geändert werden, muss ein Notar beigezogen werden. Keinen Notar braucht es, wenn ein Erb­vertrag aufgehoben werden soll. In diesem Fall genügt es, wenn alle Beteiligten schriftlich ihr Einverständnis mit dem Widerruf des Vertrags geben.