Ja. Ist die betriebene Person nicht zu ­Hause, kann der Zahlungsbefehl jeder im gleichen Haushalt lebenden urteilsfähigen Person ausgehändigt werden. Wer be­rechtigt ist, einen Zahlungsbefehl entgegenzunehmen, darf anschliessend auch Rechtsvorschlag erheben. Der Rechtsvorschlag kann entweder direkt bei der Zustellung des Zahlungsbefehls oder anschliessend ­innert zehn ­Tagen beim Betreibungsamt ­erhoben ­werden.