Ja, sofern diese die Erbschaft nicht ­aus­- schlagen. Die Erben haften fünf Jahre lang gemeinsam und mit ihrem ganzen ­Vermögen für Schulden des Ver­storbenen. Sie können sich also an einen belie­bigen ­Erben wenden und von ihm die Rückzahlung des gesamten Darlehens ­verlangen. Dies allerdings erst, wenn es zur Rück­zahlung fällig wird.