Ja. Es gilt zwar: Erfährt ein Mann, dass er nicht der Vater eines Kindes ist, muss er die Vaterschaft innerhalb eines Jahres und vor Ablauf von fünf Jahren seit der Geburt oder der Anerkennung des Kindes vor Gericht anfechten. Ausnahmsweise ist eine Anfechtung aber auch noch später möglich – nämlich dann, wenn sich die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigen lässt. Das ist etwa der Fall, wenn man bisher keine Veranlassung hatte, an seiner Vaterschaft zu zweifeln. Sie sollten also sofort klagen.