Nein. Das Scheidungsurteil regelt die Scheidung und allfällige Verpflichtungen für die Zeit danach. Ihre finanziellen Ansprüche gegen die Ex-Frau ergeben sich alle aus dem Scheidungsurteil. Zusätzliche Forderungen können Sie nicht an sie stellen – also auch keine Rückforderung für während der Ehe geleistete Unterhaltszahlungen.