Ja. Rechtsschutzversicherungen können eine Übernahme von Kosten ablehnen, wenn eine Klage aussichtslos ist. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie ein Schiedsverfahren einleiten. Dann entscheidet ein von Ihnen und der Ver­sicherung gemeinsam beauftragter Schiedsrichter über die Chancen eines Prozesses. Wer die Kosten dieses Verfahrens trägt, steht in den Versicherungsbedingungen. Meistens gehen sie zulasten des Verlierers. Findet der Schiedsrichter, Ihr Fall sei ­chancenlos, können Sie immer noch auf ­eigene Kosten für Ihr Recht kämpfen. ­Erzielen Sie dabei mindestens einen Teil­erfolg, muss die Versicherung Ihnen nachträglich alle Auslagen ersetzen.