Nein. Der Vermieter darf zwar als Sicherheit ein ­Depot in der Höhe von maximal drei Monats­mietzinsen verlangen. Das Mietzinsdepot muss bei einer Bank auf einem Spar­konto hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Mieter kann aber nicht zum Abschluss einer Mietkau­tionsversicherung verpflichtet werden. Eine solche sollte nur abschliessen, wer ­keine Mietkaution zahlen kann, denn das ist teuer. Und Zahlungen an den Vermieter wegen Schäden verlangt sie vom Mieter zurück.