Nein. Die Klagebewilligung ist zwar nach Ablauf der dreimonatigen Klagefrist ­erloschen. Das bedeutet aber nur, dass 
Sie nochmals von vorne beginnen und beim Friedensrichter ein neues Schlichtungsgesuch stellen ­müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss Ihr Anwalt übernehmen, wenn er trotz ­Ihrem Auftrag die Klage nicht ­rechtzeitig eingereicht hat.