Nein. Die Versicherung darf zwar nach einem Schadenfall kündigen. Laut Gesetz muss sie dies aber spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung tun. Sie erhielten die Kündigung erst, nachdem die Zahlung der Versicherung Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Die Kündigung erfolgte zu spät und ist somit unwirksam.